Informiert euch hier über die wichtigsten Organe eines Vereins und ihre Aufgaben!
Vorstand
Das Vereinsrecht verpflichtet den Verein, einen Vorstand zu wählen. Dieser führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. In der Regel wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt.
Zum Vorstand gehören meistens ein:e Vorsitzende:r, Stellvertretende:r Vorsitzende:r und der:die Schatzmeister:in. Diese setzen sich regelmäßig zur Vorstandssitzung zusammen und treffen dort wichtige Entscheidungen zu Vorhaben und Fortbestand des Vereins.
Zusätzlich sind sie verantwortlich für die Einhaltung des Vereinszwecks und die Gemeinnützigkeit des Vereins.
Der Vorstand wird üblicherweise je nach Satzung auf 1 oder 2 Jahre gewählt.
Mitgliederversammlung
Neben der Wahl des Vorstands ist vorgeschrieben, dass ein gemeinnütziger Verein regelmäßige Mitgliederversammlungen abhalten muss. Diese findet häufig jährlich statt und wird auch Haupt- oder Vollversammlung genannt.
Pflicht ist, eine Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr abzuhalten und dort Kassen- und Tätigkeitsbericht vorzulegen, den Vorstand zu entlasten und alle administrative Belange des Vereins zu klären.
Zusätzlich ist dies auch der Raum für die Entwicklung von Ideen und neuen Projekten, es wird über die Fortführung des Vereins und seine weiteren Tätigkeiten abgestimmt.
Digital: Ist dies in der Vereinssatzung erlaubt, kann die MItgliederversammlung auch online abgehalten werden.
Schatzmeister:in
Der:die Schatzmeister:in kümmert sich um die finanziellen Belange eines gemeinnützigen Vereins. Er:sie verwaltet die Mitgliedsbeiträge und ist verantwortlich für die Vereinskasse oder die Mannschaftskasse.
Die meisten Vereine besitzen ein Vereinskonto – auch hier hat der:die Schatzmeister:in die Verantwortung und kümmert sich um die Kontoführung.
Um einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu geben, legt er:sie regelmäßig einen Kassenbericht vor. Dieser muss für alle verständlich sein und alle in dem Jahr getätigten Einnahmen und Ausgaben des Vereins beinhalten.
Dies bildet auch die Grundlage für die Steuererklärung eines Vereins, bei der eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) sowie ein Tätigkeitsbericht abgegeben werden muss. Auch hierfür ist der:die Schatzmeister:in verantwortlich.