Elternbeirat und Elternvertretung

Alles Wichtige zur Rolle und den Aufgaben in der Elternvertretung.

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Elternbeirat und Elternvertreter

Der Elternbeirat – oder die Elternvertretung – ist ein Zusammenschluss von Eltern aus verschiedenen Klassenstufen, der die gesamte Elternschaft vertritt und auf Schulkonferenzen eine vornehmlich beratende Rolle einnimmt. 

Die Mitglieder des Beirats sollen die Interessen der Elternschaft verfolgen und im Gespräch mit Lehrer:innen sein – dafür treffen sie sich regelmäßig.

Unterschied Elternbeirat und Elternsprecher:innen

Elternsprecher:innen sind das Äquivalent zu Klassensprecher:innen. Pro Klassenverband wird ein:e oder zwei Elternsprecher:innen ausgewählt, um die Eltern der Klasse zu vertreten. 

Als Elternsprecher:in seid ihr Ansprechpartner:in für Eltern und Lehrkräfte der Klasse, führt mit durch den Elternabend und vermittelt sogar in Problemfällen. Außerdem informiert ihr die Eltern eurer Klasse bei schulischen Angelegenheiten. 

Die Elternvertretung dagegen vertritt die Eltern der gesamten Schule und ist auch im Gremium der Schule teilweise beschlussfähig, hat also in der Schulkonferenz ein Mitspracherecht. Der Arbeitsaufwand im Elternbeirat beträgt durchaus 2 – 3 Stunden die Woche. 

Elternvertreter setzen sich für die Wünsche der Elternschaft gegenüber der Schule ein, kümmern sich um Mängel in der Schule oder bei Lehrmitteln und können sogar Einfluss auf die Schulordnung nehmen. 

Aufgaben des Elternbeirats 

Die Wahl zum Elternbeirat geht mitunter schnell, aber die Rechte, Pflichten und Aufgaben sind vielfältig. Also informiert euch dazu im Vorfeld, damit ihr genau wisst, was euch erwartet!

Rechte eines Elternbeirats


  • Der Elternbeirat kann Einfluss auf die Schulordnung nehmen. Was in die Schulordnung soll, worauf besonders Wert gelegt wird oder neue Schulregeln werden hier festgehalten.
  • Die Elternvertretung kann die Maßnahmen bei Regelverstößen der Schulordnung mit regulieren. Was die Strafen bei welchen Verstößen sind, wird gemeinsam mit den Lehrer:innen festgelegt – von Strafarbeiten über Nachsitzen bis hin zum Schulverweis.
  • Die Elternvertreter können die Ausstattung der Schule, Lehrmittel und die Einrichtung mitgestalten und die Organisation mitbestimmen. Dabei geht es um die Wahl des Catering beim Schulessen, um die Anschaffung von Experimentierkästen oder auch die farbliche Gestaltung der Klassenzimmer!

Wichtig: Als Elternbeirat habt ihr das Recht auf Information. Alle wichtigen Entscheidungen der Lehrerschaft und der Schule bekommt ihr mitgeteilt. Ihr entscheidet dann, was ihr wie der gesamten Elternschaft weitergeben möchtet.   

Rollen im Elternbeirat

Für die Sitzungen bietet sich eine bestimmte Aufteilung der Rollen an: 

  • Eine Sitzungsleitung, die moderiert und die Wortbeiträge führt
  • Eine:n Protokollantin:en, die:der alle wichtigen Entscheidungen und offene Fragen sowie weitere Aufgaben im Protokoll festhält
  • Kassenführer:in, die:der den Überblick über die Finanzen behält.
  • Beisitzer:innen, die mitdiskutieren

Tipp: Je nach Größe eurer Elternvertretung und eurer Schule wäre es vielleicht nützlich, noch mehr Rollen zu verteilen. 

Weitere sinnvolle Rollen in der Elternvertretung:
So könnte es eine Person geben, die sich nur um Schulprojekte kümmert, eine Person für die Kommunikation mit der Elternschaft und eine Person, die sich um das Schulgebäude und dessen Ausstattung sorgt.  

Aufgaben im Elternbeirat


  • Der Elternbeirat soll die Interessen der Eltern vor der gesamten Schule vertreten. 
  • Er setzt sich für die Wünsche und Anregungen der Eltern und der Schüler:innen ein und verteidigt die Belange vor der Schule, dessen Leitung und sogar dem Schulministerium.
  • Die Elternvertretung versucht, die Eltern der Schule verstärkt einzubinden und am Leben in der Schule teilhaben zu lassen. 
  • Er behebt Mängel am Schulhaus oder dessen Ausstattung. So stellt der Beirat sicher, dass die Schule in gutem Zustand ist. 
  • Der Beirat hilft bei der Organisation und Finanzierung von Schulprojekten.

Zur Info: Schulprojekte, die außerhalb des Lehrplans liegen und spezielle Ziele verfolgen, werden oft direkt von der Schule finanziert. Dabei leistet die Elternvertretung ihren Anteil, indem sie Sponsoring-Arbeit leistet oder selbst Fundraising-Events plant.  

Finanzierungstipp: Elternbeiratskasse ganz einfach mit einer FUNDMATE-Aktion füllen!

Elternbeirat in der Grundschule

In der Grundschule sind die Klassen schon etwas größer, die absolute Schulgröße allerdings immer noch geringer als die von weiterführenden Schulen. Das bedeutet, dass der Arbeitsaufwand für Elternvertreter in der Grundschule etwas geringer ausfällt. 

Die Aufgaben bleiben aber im Grunde gleich. Durch das jüngere Alter der Schüler:innen ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder: 

  • Der Elternbeirat trägt dazu bei, eine Kernzeitbetreuung oder Hausaufgabenbetreuung auf die Beine zu stellen – oft in Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Schule vor Ort.
  • Er achtet besonders auf die Mitsprache der Eltern, da die Schülerschaft noch nicht durch Klassensprecher:innen eigenständig organisiert ist.

Für abwechslungsreichen Unterricht und die Förderung der Kreativität sollten Elternvertreter besonders auf vielfältige Bastel- und Lehrmaterialien achten.

Elternbeirat im Kindergarten

Im Kindergarten oder der Kita sind Elternbeiräte vor allem dafür da, die Vermittler:innen zwischen den Eltern und den Erzieher:innen zu sein. 

Speziell im Kindergarten kümmern sich Elternvertreter um folgende Aufgaben: 

  • Sie bestimmen die Auswahlkriterien für Kinder mit.
  • Der Elternbeirat im Kindergarten gestaltet das Jahresangebot für die Kinder mit und organisiert einzelne Angebote komplett selbst – zusammen mit dem Förderverein des Kindergartens, falls sich schon ein solcher zusammengefunden hat.
  • Sie haben Mitspracherecht bei der Gruppengröße, der Betreuungsart (Ganz- oder Halbtags) und der Verpflegung.
  • Der Elternbeirat im Kindergarten bestimmt die Öffnungs- und Schließzeiten der Kita.
  • Elternvertreter koordinieren auch externe Angebote wie Sprachförderungen, Musikunterricht oder Sport- und Bewegungsförderung.

Elternbeiratskasse füllen mit FUNDMATE 

Die Elternvertretung kann sich optimal um die Finanzierung von Schulprojekten kümmern. Ob es dabei um einen Zuschuss für die Klassenfahrt, Projektwochen gegen Mobbing oder Faschismus oder eine Umgestaltung des Schulhofs handelt – das Vorhaben steht und fällt mit der Finanzierung.

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Elternbeiratswahl

Je nach Schulart, Bundesland oder Einrichtung unterscheidet sich die Wahlordnung zur Elternbeiratswahl. Gemein haben die Verordnungen zumeist Folgendes: 

  • Die Elternvertretung wird entweder aus allen Eltern gewählt oder aus den Elternsprechern der jeweiligen Klassen oder Gruppen. 
    • Bei der Wahl auf der allgemeinen Elternversammlung sind alle Eltern, deren Kinder die Schule oder die Kita schon besuchen, wahlberechtigt. Das bedeutet, dass Eltern zukünftiger Schüler:innen oder noch nicht betreuter Kinder kein Wahlrecht haben. 
    • Bei der Wahl durch die Elternsprecher:innen sind nur die Eltern wahlberechtigt, die zuvor am Elternabend von den Eltern der Klasse zur:m Sprecher:in gewählt wurden. Auch die Elternbeiräte müssen hier schon zum:r Elternsprecher:in gewählt worden sein. 
  • Je Kind auf der Schule oder im Kindergarten hat das Elternpaar eine Stimme.
  • Die Größe der Elternvertretung setzt sich aus der Größe der Einrichtung zusammen.
  • Die Wahlperiode ist meistens zwischen 2 und 3 Jahren, damit der Beirat genug Zeit hat, um sich ausreichend einzubringen.

Elternbeiratssitzung

Wenn der Beirat das wünscht, können im Vorfeld schon Rollen für die Sitzung verteilt werden: Ein:e Vorsitzende:r führt durch die Sitzung, ein:e Protokollant:in fertigt ein Protokoll an. 

Andere kümmern sich um die Planung der Elternbeiratssitzungen und die zu behandelten Themen. Zudem solltet ihr noch eine:n Ansprechpartner:in für die Schule festlegen. In der Regel beinhaltet der Ablauf der Sitzung folgende Punkte:

  1. Begrüßung durch die Sitzungsleitung
  2. Bestimmung der Protokollantin/des Protokollanten
  3. Vorlesen der Tagesordnung
  4. Sprechen über Tagesordnungspunkte, zum Beispiel die Planung neuer Projekte, die Finanzierung eurer Vorhaben oder sogar Konfliktthemen mit der Lehrerschaft.
  5. Ausmachen eines neuen Termins für die nächste Sitzung
  6. Verabschiedung

In eurem Sitzungsprotokoll solltet ihr festhalten, wer da war, wer entschuldigt war und welche Elternvertreter abwesend waren. Zusätzlich werden natürlich noch kurze Zusammenfassungen über die Entscheidungen und Besprechungen festgehalten. 

Achtung: Auch triviale Daten, wie Datum, Länge der Sitzung und Name des Protokollführers sind wichtig!  

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